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Freiluft Party-Gesetz beschlossen

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Freiluft Partys sind nun in Bremen gesetzlich geregelt

Künftig sind Partys im Freien gesetzlich in Bremen geregelt. Nach dem jahrelangen Hickhack um Freiluftpartys in Bremen hat nun die Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Demnach soll die Polizei diese Partys "beaufsichtigen". Was das konkret bedeutet? Zunächst dürfen spontane Freiluft-Partys nicht mehr öffentlich beworden werden, bei mehr als 300 Gästen muss der Veranstalter die Polizei informieren oder die Party abbrechen. Damit müssen Party-Kollektive zukünftig wohl kleiner planen oder die Veranstaltung anmelden und entsprechende Lärm-, Müll- und Sicherheitsanforderungen berücksichtigten. 

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